Winterdienst in der Westpfalz

für Gewerbe & Hausverwaltungen

Räum- und Streupflicht zuverlässig übernommen

Wenn es schneit, zählt Verlässlichkeit: Wir räumen und streuen Gehwege, Zufahrten und Eingangsbereiche Ihres Objekts, bevor Mitarbeiter, Mieter und Kunden kommen.
Mit Einsatzdokumentation für Ihre Verkehrssicherungspflicht.

Was zum Winterdienst gehört

Vom ersten Frost bis März

Schneeräumung

Räumen von Gehwegen, Zufahrten, Parkplätzen und Eingangsbereichen, frühmorgens vor Arbeitsbeginn und bei Bedarf mehrmals täglich.

Streudienst

Streuen mit geeignetem Material je nach Fläche und Vorgabe der Kommune. Bei Glatteisgefahr auch präventiv, damit nichts passiert.

Bereitschaft & Wetterbeobachtung

Während der Saison beobachten wir die Wetterlage und bin in Bereitschaft. Sie müssen nicht anrufen, der Einsatz läuft automatisch.

Einsatzdokumentation

Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert. Im Schadensfall haben Sie den Nachweis, dass der Räum- und Streupflicht nachgekommen wurde.

Restmängel-Kontrolle

Nach dem Einsatz Kontrolle von Problemstellen wie Dachtraufen, Schattenbereichen und Gefällen, dort bildet sich Glatteis zuerst.

Frühjahrs-Abschluss

Nach der Saison werden Streumittelreste entfernt und die Flächen gereinigt, der Übergang zur regulären Außenpflege ist nahtlos.

Haftung im Winter

Warum der Vertrag Sie schützt

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer

Stürzt jemand auf nicht geräumtem Gelände, haftet der Eigentümer oder die beauftragte Verwaltung. Mit einem Winterdienst-Vertrag übertragen Sie die Durchführung an uns, inklusive Dokumentation jedes Einsatzes. Das ist im Ernstfall bares Geld wert.

Früh sichern statt spät suchen

Winterdienst-Kapazitäten sind begrenzt und werden vor der Saison vergeben. Wer im Oktober anfragt, hat die Wahl, wer beim ersten Schnee anruft, steht auf der Warteliste. Kombinierbar mit Außenanlagenpflege und Objektbetreuung zum Ganzjahresvertrag.

Einsatzgebiet

Westpfalz & Saarpfalz

Wir sind für Sie unterwegs in Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr, Bruchmühlbach-Miesau, Glan-Münchweiler, Brücken, Kusel, Homburg, Bexbach, Ramstein-Miesenbach, Landstuhl, Kaiserslautern, Neunkirchen und Zweibrücken sowie den umliegenden Gemeinden.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ab wann und bis wann läuft der Winterdienst?

In der Regel vom 1. November bis 31. März, je nach Witterung flexibel. Der Vertrag deckt die komplette Saison ab.

Wie früh sind die Flächen geräumt?

Gewerbeobjekte werden vor Geschäfts- beziehungsweise Arbeitsbeginn geräumt, Details legen wir im Vertrag fest (üblich: werktags bis 7 Uhr).

Was kostet Winterdienst für ein Gewerbeobjekt?

Abhängig von Fläche und Bereitschaftsumfang. Sie erhalten einen Saison-Festpreis nach kostenloser Besichtigung, unabhängig davon, wie oft es schneit.

Sind Sie versichert?

Ja, eine Betriebshaftpflicht besteht. Den genauen Leistungsumfang und die Flächenzuordnung halten wir im Vertrag fest, damit die Verantwortung sauber geregelt ist.

Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?

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